
Benutzungsordnung
der Katholischen öffentlichen Bücherei Ss. Cornelius und Cyprianus Westbevern
in der Gemeinde St. Marien Telgte
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Bücherei steht jedem offen, und jeder ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen.
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutz“.
Bei der Anmeldung wird ein Leseausweis ausgehändigt, für den eine einmalige Gebühr von € 2,00 erhoben wird. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden.
Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkennt. Änderungen der Benutzungsordnung werden frühzeitig durch Aushang in der Bücherei bekannt gegeben.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren wird das schriftliche Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten verlangt.
Änderungen von Namen oder Anschrift sind der Bücherei mitzuteilen.
Der Leseausweis sollte zu jeder Ausleihe vorgelegt werden.
Für den Ersatz eines Ausweises werden € 2,00 erhoben.
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen.
Die Ausleihfrist kann max. 2-mal verlängert werden.
Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig.
Ausstellung Leseausweis / Ersatzausweis € 2,00.
Jahresnutzungsgebühr € 3,00.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr von € 0,10 je Woche und Medium erhoben.
Personen, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden.
Telgte-Westbevern, 01.01.2019
Öffnungszeiten:
Sonntag: 11.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr
22.01.2026: 16.00 - 17.30 Uhr
25.01.2026: 11.00 - 12.30 Uhr
29.01.2026: 16.00 - 17.30 Uhr
01.02.2026: 11.00 Uhr - 12.30 Uhr
05.02.2026: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr
08.02.2026: 11.00 Uhr - 12.30 Uhr
12.02.2026: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr
14.02.2026: 09.30 Uhr - 11.00 Uhr
15.02.2026: 11.00 Uhr - 12.30 Uhr
19.02.2026: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr
22.02.2026: 11.00 Uhr - 12.30 Uhr
26.02.2026: 16.00 Uhr - 17.30 Uhr